Teilweise kann es notwendig sein, dass Schülerinnen und Schüler eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorweisen müssen. Dies ist z.B. der Fall für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Mensa oder auch einige Praktikanten. Grundsätzlich gilt: Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung.
Für unsere Praktikanten trifft diese Entscheidung der aufnehmende Betrieb und teilt dies über die schriftliche Einverständniserklärung zum Praktikum mit. Die Klassenlehrer geben diese Information an den Beauftragten für Berufsorientierung an der Geestlandschule weiter. Dieser meldet alle Schülerinnen und Schüler zentral beim Gesundheitsamt an. Über eine schriftliche Mitteilung werden die Erziehungsberechtigten anschließend darüber informiert, wann diese Belehrung stattfindet. Außerdem erhalten die Sorgeberechtigten eine Erklärung (s.u.), die ihr Kind unterschrieben zur Belehrung mitbringen muss. Die Belehrung ist für schulische Zwecke grundsätzlich kostenfrei.