Erstattung von Fahrtkosten durch den Landkreis Stade

"Für Fahrten zum Betriebspraktikum besteht ein Anspruch [...] auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Inanspruchnahme eines vorhandenen öffentlichen Personennahverkehrs oder für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges bis zu einer Entfernung von 30 km zwischen Wohnung und Praktikumsstelle."

Quelle: Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade vom 17. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17. Juni 2013

 

Die unterschriebenen Anträge sind zeitnah unserem BO-Beauftragten (Herrn Dammert) zuzuleiten oder im Sekretariat abzugeben. Bitte beachten Sie, dass beigefügte Busfahrkarten auf ein DIN-A4-Blatt geklebt und dem Antrag als Anlage beigefügt werden müssen. Fristende ist grundsätzlich der 30.10. für Anträge aus dem Vorjahr.