Schülerbeförderung

DAM 27.02.2020

Die Schülerbeförderung im Landkreis Stade wird ab dem Schuljahr 2020/2021 nur noch elektronische Kundenkarten der HVV, die HVV-Card, ausgeben. In diesem Zuge wird die Antragstellung digitalisiert. Hierfür ist es erforderlich, dass das neu eingerichtete Onlineformular genutzt wird.

 

Was ist zu tun?

 

1. Bitte rufen Sie die Internetseite des Landkreises Stade www.landkreis-stade.de/Schulfahrkarte auf.

 

2. Bitte füllen Sie die Felder aus und laden Sie ein gut erkennbares, aktuelles Foto ihres Kindes in Passbildqualität (kein Ganzkörperfoto) im jpg-Format hoch. Die Beantragung ist sowohl von einem mobilen Endgerät als auch vom Computer aus möglich. Das Passfoto kann hochgeladen oder direkt von einem mobilen Endgerät aufgenommen und eingestellt werden. Wenn alle Angaben vollständig sind, bestätigen Sie die Datenschutzhinweise und klicken Sie auf weiter. Nachdem Sie Ihre Angaben noch einmal überprüft haben, klicken Sie auf absenden.

 

Bitte stellen Sie den Antrag bis zum 15.03. für das kommende Schuljahr bzw. umgehend mit der Anmeldung an der Schule oder bei einem Umzug.

 

Nach Erstellung bzw. zum neuen Schuljahr werden die Fahrkarten über die Schulen ausgegeben. Die HVV-Cards werden generell mit einer Gültigkeitsdauer für folgende Zeiträume gelten:

1. - 4. Klasse

5. - 6. Klasse

7. - 10. Klasse

Dies bedeutet, dass die Anträge grundsätzlich nur einmal in diesen Zeiträumen gestellt werden müssen, sofern sich an der Schul- und Wohnsituation nichts ändert. Neben dem Eintritt in die (Grund-) Schule ist somit nur beim Übergang in die 5. sowie in die 7. Klasse ein neuer Antrag zu stellen.

 

Der Ablauftag wie auch der Geltungsbereich wird auf der Fahrkarte nicht erkennbar sein. Ebenso ist es derzeit nicht möglich, den auf der HVV-Card hinterlegten Geltungsbereich zu ändern. Daher ist es wichtig bei Umzug oder Schulwechsel kurzfristig einen neuen Online-Antrag zu stellen.

Sollte eine Änderung (Umzug oder Schulwechsel) nicht oder verspätet mitgeteilt werden, ist der Landkreis Stade berechtigt, Ihnen die Kosten für die Zeit einer unberechtigten Nutzung in Rechnung zu stellen.

 

Anträge auf Ersatzfahrkarten (z.B. bei Verlust) müssen im Papierformat gestellt werden. Der Vordruck steht u.a. auf der Internetseite des Landkreises Stade zum Download bereit. Die Fahrkarte wird wie eine neue Fahrkarte über die Schule ausgehändigt.

 

Die HVV-Cards werden ausschließlich über die zuständige Schule ausgegeben.

Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zur Schülerbeförderung sowie Anträge und Formulare.

 

Bitte beachten Sie, dass ggf. genutzte Busfahrkarten chronologisch geordnet auf ein DIN-A4-Blatt geklebt und als Anlage dem Erstattungsantrag beigefügt werden müssen!

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Informationen zur Erstattung von Fahrtkosten
Dieses Merkblatt des Landkreises Stade gibt Informationen zu den Modalitäten bzgl. der Erstattung von Schülerbeförderungskosten z.B. im Praktikum.
Vorab-Information Erstattung Praktikum.p
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Erstattungsantrag Fahrtkosten
Antrag zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten beim Landkreis Stade
Erstattungsantrag Schülerbeförderungskos
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Anlage PKW zum Erstattungsantrag von Schülerbeförderungskosten
Wenn die Kostenerstattung für die Benutzung des eigenen PKW beantragt werden soll, ist diese Anlage zusätzlich zum Antrag auszufüllen.
Erstattungsantrag Anlage PKW.pdf
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